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KlimaDiesel HVO 100 als alternativer Kraftstoff für den ÖPNV und schwere Nutzfahrzeuge

Hinter dem etwas schwer lesbaren Text des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Umsetzung der Clean Vehicles Directive) verbirgt sich ein erster Schritt zur Freigabe alternativer Kraftstoffe.

Schwere Nutzfahrzeuge und Busse werden aufgrund der Nutzung alternativer Kraftstoffe – zu denen auch unser  KlimaDiesel HVO 100 gehört – als „saubere Fahrzeuge“ definiert!

In § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG ist auch synthetischer Kraftstoff der DIN EN 15940, Ausgabe Oktober 2019, als weitere Erfüllungsoption zugelassen, soweit er die weiteren Voraussetzungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz erfüllt. Um der Option der Nutzung paraffinischer Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoffe im Rahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz Rechnung zu tragen, können die vom Gesetz verpflichteten Auftraggeber diesen Kraftstoff aus Sicht der Bundesregierung in entsprechender Anwendung von § 16 Absatz 2 der 10. BImSchV ohne gesonderte Ausnahmebewilligung betriebsintern verwenden. Unter „betriebsinterne Verwendung“ fällt auch die Betankung der eigenen Busflotte an Betriebshöfen eines ÖPNV-Unternehmens.

Nicht gestattet ist die Abgabe des paraffinischen Reinkraftstoffes an Dritte oder die Nutzung für nicht betriebliche Zwecke.

Dank KlimaDiesel HVO 100 ist somit die Umsetzung der CVD für z. B. ÖPNV-Unternehmen ohne große Investitionen möglich. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.